Auslaufverbot

Technische Probleme bei der Yacht? Sturmwarnung?
Auslaufen verboten!

Vorsicht bei technischen Ausfällen an der Yacht in griechischen Gewässern


In Griechenland ist aktuell bei technischen Problemen Vorsicht geboten: In 2018 gab es nach Berichten zwei Fälle, in denen griechische Behörden für “offiziell” bekannt gewordene technische Probleme bei Yachten die Crews am Auslaufen gehindert hat.
Als Grund wurde mangelhafte Seetüchtigkeit behauptet.

Nur durch ein technisches Gutachten zur Seetüchtigkeit wurde die Yacht wieder freigegeben. Dieses kann lange dauern und kostet einige hundert €!

Wer also einen Defekt hat, welcher die Yacht “seeuntüchtig” macht, z.B. Verlust des Propellers oder einen Defekt, der den Motor beeinträchtigt (Impeller, Anlasser) muss befürchten, an die Kette gelegt zu werden.

Dass Segelyachten ja zum SEGELN auch ohne Motor gebaut werden, wird hier nicht bedacht.

Man sollte also vermeiden, “offizielle” Hilfe in Anspruch nehmen zu wollen (Hellenic Coast Guard, griechische Port Police), wenn man eigene Reparaturen an seiner Segelyacht privat macht oder veranlasst.
(Quelle: YACHT September 2018)

AUSLAUFEN BEI STURM - NOGO - neu 2/2021
Es   stand schon lange in den Charterverträgen und Port Police hat es auch immer wieder gesagt: bei Sturmwarnung über 6 Bft. ist Auslaufen nicht erlaubt. Solange nichts passierte, war das bislang - griechentypisch - eine eher gutgemeinte Empfehlung, aber nun macht man ernst: wer bei Sturmwarnung ausläuft, und in Seenot gerät, wird an den Kosten seiner Rettung beteiligt: hier schreibt es die YACHT